Unfallkommissionen sind für die Durchführung der örtlichen Unfalluntersuchungen an Unfallschwerpunkten zuständig. Organisation und Aufgaben der Unfallkommissionen sind durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßen- Verkehrsordnung (VwV StVO) im Grundsatz geregelt und in Ländererlassen konkretisiert. Ständige Vertreter in der Unfallkommission sind die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde. Damit Unfallkommissionen erfolgreich arbeiten können, benötigen die Mitglieder neben ihrem Fachwissen auch spezifi sches Wissen zur Unfallkommissionstätigkeit. Dazu bedarf es einer entsprechenden Grundausbildung und regelmäßiger Fortbildungen.
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Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen sowie zu Fragen zur Nutzung des Werkes an den Herausgeber / die Herausgeberin.#Kontakt: Unfallforschung der Versicherer, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (https://www.gdv.de/de und https://udv.de/)#E-Mail: unfallforschung@gdv.de Titel: Fortbildung von Unfallkommissionen Link: https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kommunal/fortbildung-unfallkommissionen
Freie Schlagwörter (DE)
Fortbildung, Unfallkommissionen
Klassifikation (DDC)
330
Herausgeber (Institution)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Verlag
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin